Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter 01 - 5055146

Herzlich Willkommen im Webshop der Stern-Apotheke!

Doskar Tropfen Nr. 24 - Hustentropfen

Anwendung: Zur Anregung der Selbstheilungstendenz bei: Reizhusten, akute und chronische Bronchitis, Keuchhusten
Packungsgröße: 50 Milliliter
Artikelnummer: 0685216

Verfügbarkeit: Auf Lager

€ 17,35

Details zur Selbstabholung finden Sie hier.

Wenn Ihre Bestellung zur Abholung bereit steht, werden Sie automatisch via Email benachrichtigt.




Artikelbeschreibung

Details

1.    WAS SIND Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ UND WOFÜR WERDEN SIE ANGEWENDET?
Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ sind ein homöopathisches Arzneimittel.
Die Homöopathie versteht sich als Reiz- und Regulationstherapie. Ihre Grundlage ist das Arzneimittelbild der Einzelmittel, die aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit dem Krankheitsbild ausgesucht werden.
Die einzelnen Bestandteile von Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ ergänzen sich in ihrer positiven Wirkung bei
- Reizhusten
- akute und chronische  Bronchitis
- Keuchhusten

Die Anwendung dieses homöopathischen Arzneimittels in den genannten Anwendungsgebieten beruht ausschließlich auf homöopathischer Erfahrung.  
Bei schweren Formen dieser Erkrankungen ist eine klinisch belegte Therapie angezeigt.

2.    WAS MÜSSEN SIE VOR DER EINNAHME VON Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ BEACHTEN?
Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ dürfen nicht eingenommen werden,
- wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile von Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ sind.
- wenn Sie schwanger sind oder stillen.
- von alkoholkranken Personen. Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ enthalten pro Einzeldosis 0,46 g Alkohol.

Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ ist erforderlich,
- wenn Sie eine Lebererkrankung haben oder unter Epilepsie leiden.
- wenn die Beschwerden weiter fortbestehen, dann ist eine ärztliche Beratung erforderlich.

Charakteristischerweise kann, insbesondere zu Beginn der Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln, eine vorübergehende Verstärkung der bestehenden
Krankheitszeichen auftreten. Solche Reaktionen sind harmlos.

Bei Einnahme von Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ mit anderen Arzneimitteln
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen / anwenden bzw. vor kurzem eingenommen / angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.

Bei Einnahme von Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken
In der Homöopathie ist bekannt, dass die Wirkung eines homöopathischen
Arzneimittels durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel wie z. B. Kaffee, Zigaretten, Alkohol ungünstig beeinflusst werden kann.

Schwangerschaft und Stillzeit
Fragen Sie vor der Einnahme von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Wegen des Alkoholgehaltes wird die Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht empfohlen.

Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Sie dürfen sich nicht an das Steuer eines Fahrzeugs setzen, weil Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ pro Einzeldosis 0,46 g Alkohol enthalten.

Sie dürfen keine Werkzeuge oder Maschinen bedienen.

Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile von Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“
Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ enthalten pro Einzeldosis 0,46 g Alkohol.

3.    WIE SIND Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ EINZUNEHMEN?
Homöopathische Tropfen sollen möglichst unverdünnt, wenn möglich auf die Zunge direkt eingenommen werden, da diese über die Mundschleimhäute resorbiert werden. Wenn der Geschmack zu scharf ist, kann man die abgezählten Tropfen in einem Glas mit etwas Wasser verdünnen. Falls es nicht anders angegeben ist, sind homöopathische Tropfen immer nüchtern d. h vor dem Essen einzunehmen.

Dosierung:
Erwachsene: 3 – 5-mal täglich 20 Tropfen
Kinder unter 6 Jahren: 3 – 5-mal täglich 5 – 7 Tropfen verdünnt
Jugendliche: 3 – 5-mal täglich 8 – 10 Tropfen verdünnt
Im Akutfall halbstündlich bis zur Besserung der Symptome

Dauer der Anwendung :
Richtet sich nach den Beschwerden.

Wenn Sie eine größere Menge von Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ eingenommen haben, als Sie sollten
Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.

Wenn Sie die Einnahme von Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ vergessen haben
Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.

Wenn Sie die Einnahme von  Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ abbrechen,
obwohl Ihre Beschwerden noch weiter bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

4.    WELCHE NEBENWIRKUNGEN SIND MÖGLICH?
Zu Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ sind keine Nebenwirkungen bekannt.

5.    WIE SIND Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ AUFZUBEWAHREN?
Nicht über 25 °C lagern.

Das Fläschchen im Umkarton aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen.
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Etikett und dem Umkarton angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.

Das Arzneimittel darf nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Apotheker wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Diese Maßnahme hilft die Umwelt zu schützen.

6.    WEITERE Informationen
Was Nr. 24 Hustentropfen „Mag. Doskar“ enthalten
Die Wirkstoffe in 100 g Tropfen sind:
Ammonium bromatum D3 20,0 g, Cephaelis ipecacuanha D2 20,0 g, Rumex crispus  D2 20,0 g, Phosphorus D5 20,0 g, Drosera rotundifolia D4 20,0 g
Die sonstigen Bestandteile sind:
Wasser, Ethanol
Dieses Arzneimittel enthält 61,3 Vol% Ethanol (Alkohol), d.h bis zu 0,46 g pro Dosis, entsprechend 12 ml Bier, 5 ml Wein pro Dosis

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 0685216
EAN 9088880685211
Hersteller Doskar
Packungsgröße 50 Milliliter
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Keine Angabe
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!