Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter 01 - 5055146

Herzlich Willkommen im Webshop der Stern-Apotheke!

Nicorette Inhalator 15mg

Für Raucher, die während der Entwöhnung das Hand-zu-Mund-Ritual vermissen.
Packungsgröße: 20 Stück
Artikelnummer: 3901784

Verfügbarkeit: Auf Lager

€ 45,95

Details zur Selbstabholung finden Sie hier.

Wenn Ihre Bestellung zur Abholung bereit steht, werden Sie automatisch via Email benachrichtigt.






Artikelbeschreibung

Details

Rauchausstieg mit NICORETTE® Inhalationen

NICORETTE® Inhalationen bekämpft die Abhängigkeit gleich 2-fach:

  • Lindert spürbar Entzugserscheinungen und Ihr Rauchverlangen durch das beim Paffen oder Ziehen am Inhalator freigegebene Nicotin.
  • Beschäftigt die Hände ähnlich wie eine Zigarette – allerdings ohne die giftigen oder krebseregenden Inhaltsstoffe abzugeben, die im Tabakrauch einer Zigarette enthalten sind.

NICORETTE® Inhalationen eignet sich für den sofortigen, für die schrittweise Rauchentwöhnung oder zum vorübergehenden Nichtrauchen.

Die Anwendung ist auch in Kombination mit dem Nicorette transdermalen Pflaster 10mg, 15mg oder 25mg möglich.

Erhältlich als Packung mit 4 Patronen oder 20 Patronen

Wirkweise:

NICORETTE® Inhalationen besteht aus einem Mundstück und auswechselbaren Kunststoffpatronen, die medizinisches Nicotin enthalten. Durch das Saugen am Mundstück verdampft eine bestimmte Menge an Nicotin aus der Patrone und wird über die Mund- und Rachenschleimhaut vom Körper aufgenommen.

NICORETTE® Inhalationen ist vor allem für Raucher geeignet, denen es schwer fällt, Ihre Rauchgewohnheiten wie das „Hand-zum-Mund-Führen“ aufzugeben.

Therapie

Die empfohlene Behandlungsdauer beträgt 3 Monate. Danach sollten die Patienten durch Reduktion der täglichen Dosis entwöhnt werden. Wird nur mehr 1 Patrone täglich verwendet, ist die Behandlung zu beenden.

Anwendung

Einfach eine Nikotin-Kapsel in das Mundstück einlegen und den Inhalator wie eine Pfeife paffen.  Eine Füllung hält bis zu 3 Stunden.

Sofortiger Rauchstopp mit NICORETTE® Inhalationen

Das Rauchen ist komplett einzustellen. Bei Rauchverlangen sind NICORETTE Inhalationen wie angegeben zu verwenden, um völlige Abstinenz vom Rauchen zu bewahren. Eine ausreichende Anzahl an Patronen, mindestens 3 bis höchstens 6 Patronen, sollen täglich angewendet werden. Die empfohlene Behandlungsdauer beträgt 3 Monate. Danach sollten die Patienten durch Reduktion der täglichen Dosis entwöhnt werden. Wird nur mehr als 1 Patrone täglich verwendet, ist die Behandlung zu beenden. Für den Fall, dass plötzlich ein heftiges Verlangen nach Zigaretten auftritt, sollten einige Patronen auch weiterhin bereitgehalten werden.

Schrittweiser Rauchstopp mit NICORETTE® Inhalationen

Für einen schrittweisen Rauchstopp sollten Sie den NICORETTE® Inhalationen in der Phase zwischen dem Rauchen von Zigaretten verwenden, um das Rauchverlangen zu verringern und so die rauchfreie Phase zu verlängern. Ziel sollte es sein, das Rauchen so weit wie möglich einzuschränken. Eine ausreichende Anzahl an Patronen, mindestens 3 bis höchstens 6 Patronen, sollten täglich angewendet werden. Spätestens 6 Monate nach Beginn der Anwendung sollte ein vollständiger Rauchstopp erfolgen.

Vorübergehendes Nichtrauchen mit NICORETTE® Inhalationen

Wenn Sie das Rauchen vermeiden wollen bzw. es Ihnen in bestimmten Zeiträumen nicht möglich oder gestattet ist zu rauchen z.B. in Meetings, auf Reisen, gesundheitlich bedingte Phasen wenden Sie den NICORETTE® Inhalator bei Rauchverlangen wie oben beschrieben an.

Kombinieren kann den Erfolg erhöhen

Bei hoher Tabakabhängigkeit besteht die Möglichkeit NICORETTE® Inhalationen 15mg mit dem NICORETTE® transdermalen Pflaster 10mg, 15mg bzw. 25 mg zu kombinieren.

Weitere Informationen und empfohlene Therapieschemata finden Sie hier:

www.nicorette.at/inhalator

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 3901784
EAN 9088883901783
Hersteller Nicorette
Packungsgröße 20 Stück
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Keine Angabe
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!