Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter 01 - 5055146

Herzlich Willkommen im Webshop der Stern-Apotheke!

NEEMBAUMÖL Canea Konzentrat

Natürlicher Schutz vor Fressfeinden für Zierpflanzen auf Balkon, Terrasse, Garten. Öl-Konzentrat vom Samen des indischen Neembaumes. Kein Lebensmittel.
Packungsgröße: 50 Milliliter
Artikelnummer: 2774421

Verfügbarkeit: Auf Lager

€ 11,80

Details zur Selbstabholung finden Sie hier.

Wenn Ihre Bestellung zur Abholung bereit steht, werden Sie automatisch via Email benachrichtigt.




Artikelbeschreibung

Details

Das Neembaumöl von Canea ist ein rein pflanzliches Rohprodukt und kein Lebensmittel oder Kosmetika. Es schützt Pflanzen, aber auch Menschen und Tiere, überall dort, wo es versprüht wir, vor Insekten, Raupen und anderen Ungeziefern. Neembaumöl unterbindet deren Ansiedlung und - wenn bereis angesiedelt - deren Freßneigung und Fortpflanzung. Das Öl aus den Samen des Neembaums wird in Indien und Afrika seit Jahrhunderten als Abwehrmittel gegen Insekten eingesetzt und von daher als Gesundheitsspender verehrt. Es schützt Menschen und Pflenzen, Haus und Hof vor Krankheitserregern und gefräßigen Pflanzen- und Vorratsschädlingen. Es ist absolut umweltverträglich. Der Neembaum wird weltweit als Nutzpflanze eingeordnet.

Anwendung:

Vor Gebrauch Flasche mit Inhalt auf gut 40 Grad erwärmen und schütteln, bis sich das dunkelbraune Ölkonzentrat mit dem Emulgator vermischt hat. Danach mit warmem Wasser verlängern, z. B. im Verhältnis 10 : 1 (ergibt dann 0,5 Liter) und wieder gut schütteln. Zum ergiebigen Versprühen in eine Sprühflasche geben.

Besondere Hinweise:

Kein Lebensmittel. Kein Kosmetika. Von Kindern fernhalten.

Inhaltsstoffe:

50 ML - Flasche enthält: 33,33 ml Indisches Neembaumöl-Konzentrat, kaltgepresst sowie 16,67 ml Emulgatuor

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 2774421
EAN -08502416, -8502416
Hersteller DUOPRO LIFE GMBH
Packungsgröße 50 Milliliter
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Keine Angabe
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!