Artikelbeschreibung
Details
Schüßler Mineralstoff Kombinationspräparat bei leichten Schlafstörungen und Unruhezuständen wie z.R. Einschlaf- und Durchschlafstörungen, Stress und Unruhe, Störungen im biologischen Rhythmus wie Jetlag. * Über Wirkung und mögliche unerwünschte Wirkungen informieren Gebrauchsinformation, Arzt oder Apotheker.
Anwendung:
Tabletten im Mund zergehen lassen Dosierung: Bei Einschlaf- und Durchschlafstörungen:
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren: Ab 3 Stunden vor dem Schlafengehen alle 5 Minuten 1 Tablette.
Kinder von 7 bis 12 Jahren: Ab 2 Stunden vor dem Schlafengehen alle 10 Minuten 1 Tablette.
Kinder von 3 bis 7 Jahren: Ab 1 Stunde vor dem Schlafengehen alle 10 Minuten 1 Tablette.
Bei Unruhezuständen: Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 7 Jahren: Halbstündlich 1 Tablette. Kinder von 3 bis 7 Jahren: Jede Stunde 1 Tablette.
Wirkung:
Die Mineralstoffe nach Dr. Schüßler verstehen sich in ihrer Anwendung als Regulationstherapie, bestens geeignet zur Gesundheitspflege und Vorbeugung von Krankheiten, bzw. zur Begleitung oder Unterstützung einer ärtzliche Therapie, ganz im Sinne einer komplementärmedizinischen Anwendung. Dr. Schüßler unterscheidet zwischen Betriebsstoffen (Funktionsmittel in den Zellen) und Baustoffen, die für den Aufbau des Körpers nötig sind. Die Mineralstoffe sind so verdünnt, dass sie auf direktem Weg über die Mundschleimhaut in Gewebe und Blut aufgenommen werden. Schüßler Salze sind homöopathisch zubereitete, potenzierte Arzneimittel hoher Qualität, die dem Körper wegen eines Mangels an Betriebsstoffen (Funktionsmitteln) in den Zellen zugeführt werden.
Inhaltsstoffe:
1 Tabl. enthält: Calcium phosphoricum D6 55mg, Magnesium phosphoricum D6 55mg, Calcium sulfuricum D6 50mg, Cuprum arsenicosum D12 30mg, Zincum chloratum D12 30mg, Natrium chloratum natronatum D12 30mg, Lactose
Zusatzinformation
Zusatzinformation
PZN | 4104334 |
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EAN | 9120016845127 |
Hersteller | Adler Pharma |
Packungsgröße | 100 Gramm |
Rezeptpflicht | Nein |
Rezeptzeichen | Keine Angabe |
Kassenzeichen | Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich! |