Artikelbeschreibung
Details
Vitalstoffe für die Frau
NACHTKERZENÖL ist ein Vitalstoff ganz speziell für Frauen, wirkt in optimaler Weise stabilisierend für den Organismus jüngerer und älterer Frauen und sorgt für Wohlbefinden auch in anstrengenden Situationen. Die Nachtkerze ist auch als Lieferantin von Gamma-Linolensäure interessant, die sonst in kaum einer anderen Pflanze in verwertbaren Mengen vorkommt.
VITAMIN E gehört zu den essentiellen Nährstoffen, die der Körper nicht selbst produzieren kann. Vitamin E kann eine große Rolle spielen beim Schutz mehrfach ungesättigter Fettsäuren der Zellmembranen vor Oxidation durch Sauerstoffradikale. Es fängt die
Radikale ab, bevor sie Fettsäuren angreifen können.
Anwendung
Täglich 3 Kapseln unzerkaut mit etwas Flüssigkeit einnehmen.
Zutaten pro Tagesdosis (3 Kapseln)
Nachtkerzenöl 1500mg
DL-Alpha-Tocopherylacetat (entspricht 15mg Vitamin E)
Gelatine
Feuchthaltemittel: Glycerin, Wasser.
Die Tagesdosis enthält
15mg Vitamin E (alpha-TE), das entspricht 150% der empfohlenen Tagesdosis* von 10mg
*) empfohlene Tagesdosis lt. Verordnung des Österr. Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln.
Wichtige Information für Allergiker
NACHTKERZENÖL Kapseln MIT VITAMIN E von Magister Doskar sind FREI VON Eiern, Erdnüssen, Fisch, glutenhaltigem Getreide, Krebstieren, Milch, Schalenfrüchten (Mandel, Haselnüssen, Walnüssen usw.), Sellerie, Senf, Sesamsamen, Soja, sowie aus all diesen Produkten hergestellten Erzeugnissen, Schwefeldioxid und Sulfiten.
Es wird empfohlen, die angegebene Tagesdosis nicht zu überschreiten. Kein Ersatz für eine
abwechslungsreiche Ernährung. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
Zusatzinformation
Zusatzinformation
PZN | 1630973 |
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EAN | 9002217043628 |
Hersteller | Doskar |
Packungsgröße | 80 Stück |
Rezeptpflicht | Nein |
Rezeptzeichen | Keine Angabe |
Kassenzeichen | Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich! |