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nasic® pur Nasenspray für Kinder

nasic® pur Nasenspray für Kinder wird zur Abschwellung der Nasenschleimhaut bei Schnupfen und zur unterstützenden Behandlung der Heilung von Haut- und Schleimhautläsionen, anfallsweise auftretendem Fließschnupfen (Rhinitis vasomotorica) und zur Behandlung der Nasenatmungsbehinderung nach operativen Eingriffen an der Nase angewendet.
Packungsgröße: 10 Milliliter
Artikelnummer: 3903636

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Artikelbeschreibung

Details

nasic® pur Nasenspray für Kinder ohne Konservierungsmittel befreit schnell und effektiv die Nase und pflegt gleichzeitig die Nasenschleimhaut durch Dexpanthenol.

Anwendungsgebiete

nasic® pur für Kinder wird zur Abschwellung der Nasenschleimhaut bei Schnupfen und zur Unterstützung der Heilung von Haut- und Schleimhautläsionen, anfallsweise auftretendem Fließschnupfen und zur Behandlung der Nasenatmungsbehinderung nach operativen Eingriffen an der Nase angewendet.

Wirkstoffe

nasic® pur für Kinder kombiniert einen abschwellenden und einen pflegenden Wirkstoff. Xylometazolin hat gefäßverengende Eigenschaften und bewirkt dadurch die Schleimhautabschwellung. Dexpanthenol zeichnet sich durch wundheilungsfördernde und schleimhautschützende Eigenschaften aus.

Anwendungsempfehlung

Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren je nach Bedarf maximal 3-mal täglich 1 Sprühstoß in jede Nasenöffnung. Bei Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren je nach Bedarf bis zu 3-mal täglich je 1 bis 2 Sprühstöße in jede Nasenöffnung. nasic® pur für Kinder sollte ohne ärztliche Anordnung nicht länger als 7 Tage hintereinander angewendet werden.

Zusammensetzung

Ein Sprühstoß zu 0,1 ml Lösung enthält 0,05 mg Xylometazolinhydrochlorid und 5,0 mg Dexpanthenol. Die sonstigen Bestandteile sind Kaliumdihydrogenphosphat, Natriummonohydrogenphosphat-Dodecahydrat und gereinigtes Wasser.

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 3903636
EAN 9088883903633
Hersteller nasic®
Packungsgröße 10 Milliliter
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Warnhinweis 1: Kindern unter 6 Jahren nur mit Rezept
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!