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Compeed Hühneraugenpflaster med 10 Stk.

COMPEED® Hühneraugenpflaster sind für maximalen Tragekomfort konzipiert.
Packungsgröße: 10 Stück
Artikelnummer: 1773916

Verfügbarkeit: Auf Lager

€ 8,45

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Artikelbeschreibung

Details

Ein Hühnerauge ist eine lokale Hautverdickung, die sich durch ständigen Druck oder Reibung an einer Stelle, häufig am Fuß, bildet. Um sich gegen diese Belastung zu schützen, produziert der Körper vermehrt Hautzellen. Dadurch entsteht eine verhärtete, abgestorbene Hautschicht.

Hält der Druck an, verformen sich die abgestorbenen Hautzellen zu Keilen, die sich in immer tiefere Hautschichten hineinbohren. Schmerzhaft wird es, wenn der Zellkeil dabei auf die Nervenenden trifft.

COMPEED® Hühneraugenpflaster sind für maximalen Tragekomfort konzipiert. Die Vertiefung im Pflaster bringt Linderung, weil sie den Druck vom Hühnerauge weg auf die umliegende Haut ableitet.

Die COMPEED® Hydrokolloidtechnologie schafft ein optimales Heilungsmilieu: Das Hühnerauge wird bis in die Tiefe befeuchtet und aufgeweicht, damit es sanft, aber wirksam entfernt werden kann.

Aktive Behandlung:

COMPEED® Hühneraugen+ bietet die bewährte Heilwirkung der feuchten Wundheilung gekoppelt mit einem Salicylsäurekissen, das zur Auflösung des Hühnerauges beiträgt.

Das Hydrokolloid schafft ein optimales Heilungsmilieu, in dem das Hühnerauge aufgeweicht und abgepolstert wird; zudem trägt die Salicylsäure dazu bei, die abgestorbene Haut, aus der das Hühnerauge besteht, aufzulösen und beschleunigt so die Abheilung.

Hinweis: In einem klinischen Versuch¹ war bis zur Abheilung der Hühneraugen im Schnitt eine achttägige, kontinuierliche Behandlung erforderlich.

Bei jeder Anwendung wird das Hühnerauge kleiner und verschwindet schließlich ganz.

¹ Klinische Vergleichsstudie zur Beurteilung der Sicherheit und Wirksamkeit von vier (4) Verbandsmaterialien zur Behandlung und Linderung von Hühneraugen, Prüfplan-Nr. CORN/TRE+REC/001/DK, Coloplast Consumer Products A/S, Sept. 2000–Febr. 2001

Warnhinweise

Diabetiker: In den meisten Fällen ist COMPEED® für Diabetiker gut geeignet. Bitte halten Sie dennoch vor der Anwendung mit Ihrem Hausarzt Rücksprache, da der Einsatz eines COMPEED® Pflasters bei einer entzündeten Wunde Komplikationen nach sich ziehen kann.

COMPEED® Pflaster niemals zurechtschneiden, denn die Ränder sind speziell geformt, damit das Haftgel nicht austreten kann.

Eventuelle Klebstoffrückstände in Strumpfhosen, Strümpfen oder Schuhen können leicht mit Terpentinersatz entfernt werden.

Anwendung

Sollten Sie Bedenken wegen der Anwendung dieses Produkts haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.

1. Die betroffene Hautstelle waschen und sorgfältig trocknen lassen. Die Hautstelle muss frei von Creme- und Fettrückständen sein. COMPEED® nicht bei entzündeten Wunden anwenden.
2. Das Pflaster haftet optimal, wenn es vor dem Auftragen 1 Minute lang mit der Hand angewärmt wird
3. Das bedruckte Deckpapier abziehen. Danach das weiße Schutzpapier abziehen, dabei die weiße Kunststofflasche festhalten. Nicht die Haftseite des Pflasters berühren.
4. Das Hühneraugenpflaster so auflegen, dass das integrierte Wirkstoffplättchen mittig auf dem Hühnerauge liegt. Die weiße Kunststofflasche entfernen und sicherstellen, dass die Pflasterränder sorgfältig glatt gestrichen sind.
5. Das Pflaster nach maximal 48 Stunden entfernen. Die betroffene Hautstelle 5 Minuten lang im warmen Wasser aufweichen und dann die gelöste Haut entfernen. Wenn erforderlich, kann diese Anwendung bis zu 2 Wochen lang wiederholt werden.

COMPEED® haftet deutlich länger auf der Haut als herkömmliche Pflaster. Während des Heilungsprozesses löst sich das Pflaster von alleine ab. Sollte es nötig sein, das COMPEED® Pflaster zu entfernen, kann es entlang der Hautoberfläche gedehnt werden, als wollte man es in die Länge ziehen.

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 1773916
EAN 5708932007313
Hersteller HERMES ARZNEIMITTEL VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH
Packungsgröße 10 Stück
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Keine Angabe
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!