Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter 01 - 5055146

Herzlich Willkommen im Webshop der Stern-Apotheke!

Iberogast® Flüssigkeit zum Einnehmen


Rasche Hilfe für Magen und Darm

 

  • Umfassende Wirkung bei verschiedenen Magen-Darm-Beschwerden
  • 100% pflanzlich – natürlich wirksam mit 9 verschiedenen Pflanzenextrakten
  • Wirkt krampflösend, entzündungshemmend und schützt die Magenschleimhaut
  • Effektiv & gut verträglich
Packungsgröße: 50 Milliliter
Artikelnummer: 2472677

Verfügbarkeit: Auf Lager

€ 26,45

Details zur Selbstabholung finden Sie hier.

Wenn Ihre Bestellung zur Abholung bereit steht, werden Sie automatisch via Email benachrichtigt.






Artikelbeschreibung

Details

Iberogast® Flüssigkeit zum Einnehmen

Rasche Hilfe für Magen und Darm

 

Eigenschaften:

  • Umfassende Wirkung bei verschiedenen Magen-Darm-Beschwerden
  • 100% pflanzlich – natürlich wirksam mit 9 verschiedenen Pflanzenextrakten
  • Wirkt krampflösend, entzündungshemmend und schützt die Magenschleimhaut
  • Effektiv & gut verträglich

Status:

Rezeptfreies Arzneimittel

Wirkstoffe:

Alkoholische Auszüge aus 9 verschiedenen Heilpflanzen.

Anwendungsgebiete:

Zur Behandlung von funktionellen und motiltätsbedingten Magen-Darm-Erkrankungen, wie Reizmagen- und Reizdarmsyndrom (einschließlich Magen- und Darmspasmen), sowie zur unterstützenden sympto-matischen Behandlung bei Gastritis.

Dosierung:

Soweit nicht anders verordnet, wird Iberogast® 3mal täglich vor oder zu den Mahlzeiten in etwas Flüssigkeit eingenommen.
Erwachsene und Jugendliche: 20 Tropfen
Kinder von 6 bis 12 Jahren: 15 Tropfen

www.iberogast.at

L.AT.MKT.03.2017.5545
Über Wirkung und mögliche unerwünschte Wirkungen informieren Gebrauchsinformation, Arzt, oder Apotheker.

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 2472677
EAN 9088882472673
Hersteller Iberogast
Packungsgröße 50 Milliliter
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Keine Angabe
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!