Artikelbeschreibung
Details
Gesunder Schlaf - wichtig für Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden
Schlafstörungen gelten in Österreich als Volkskrankheit, rund 25 Prozent sind betroffen. Dennoch wird dieses lebenswichtige Grundbedürfnis häufig unterschätzt. Wenn man sich vor Augen hält, dass jeder Mensch im Schnitt 24 Jahre seines Lebens mit Schlafen verbringt, zeigt sich die Dramatik dieses Problems. Folgen eines gestörten Schlafvorganges sind reduzierte körperliche und geistige Leistungsfähigkeit, Tagesmüdigkeit, Stimmungsschwankungen und Konzentrationsmangel. Zudem ist Übermüdung eine der Hauptursachen für Unfälle.
Schlaftabletten sind nicht immer die Lösung
So greifen viele Personen zu Schlafmitteln. Doch Vorsicht ist geboten. „Chemische Keulen“ helfen zwar zu schlafen, bei längerem Gebrauch kann es aber zur physischen und psychischen Abhängigkeit kommen. Außerdem können sie erhebliche Nebenwirkungen verursachen und dürfen deshalb nur unter ärztlicher Kontrolle eingenommen werden. Mediziner empfehlen gerne pflanzliche Arzneimittel, denn sie sind gut verträglich und führen nicht zur Abhängigkeit. Zu den vielfach bewährten Einschlafhilfen zählen Passionsblume und Melisse.
Passedan®-Tropfen
Passedan®-Tropfen ist ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Anwendung bei nervöser Unruhe und bei Einschlafstörungen.
Sie erleichtern das Einschlafen, verbessern den Schlafablauf, fördern innere Ruhe und Ausgeglichenheit.
Passedan®-Tropfen enthalten einen Extrakt aus Passionsblume, der seit Jahrhunderten für seine Schlaf fördernde Wirkung bekannt ist. Zur Verfeinerung des Geschmacks sind außerdem Orangenschale und Zimtrinde beigemischt.
Über Wirkung und mögliche unerwünschte Wirkungen informieren Gebrauchsinformation, Arzt oder Apotheker. Die Anwendung dieses traditionellen pflanzlichen Arzneimittels in den genannten Anwendungsgebieten beruht ausschließlich auf langjähriger Verwendung.
Anwendungsform:
Tropfen
Zusatzinformation
Zusatzinformation
PZN | 3912084 |
---|---|
EAN | 9088883912086 |
Hersteller | SCHWABE AUSTRIA GMBH |
Packungsgröße | 100 Milliliter |
Rezeptpflicht | Nein |
Rezeptzeichen | Keine Angabe |
Kassenzeichen | Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich! |